Die Höhe dieses Erfüllungsrückstandes, das sogenannte Wertguthaben, wird im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers nicht bevorrechtigt behandelt und kann daher zu einem großen Teil verloren gehen.
Daraus folgt unter anderem, dass bei berechtigter Einfahrt des Führungsfahrzeugs alle dem Verband zugehörigen Fahrzeuge Kreuzungen und Einmündungen passieren dürfen, auch wenn zwischenzeitlich ein ansonsten bevorrechtigtes Fahrzeug auftaucht.
Ihm folgten eine auf Lebenszeit gewählte Führungsgruppe von vier Ältermännern, ein bevorrechtigtes Seniorengremium, das die Disziplinargerechtigkeit über die Gildemitglieder hatte (Ältestenbank), und die Gruppe der einfachen Mitglieder.