Bankenaufsichtsrechtlich ist keine oder eine zu gering angesetzte Überwachung vorhanden, die Einhaltung von Geldwäschegesetzen wird ebenfalls nicht oder unzureichend überprüft.
Erfüllen die Sicherungsübereignungen von Kraftfahrzeugen nicht diese bankenaufsichtsrechtlichen Voraussetzungen, sind sie als Blankokredite einzustufen.
Zu den Spezialfinanzierungen gehören bankenaufsichtsrechtlich die Projektfinanzierung, Objektfinanzierung, Rohstoffhandelsfinanzierung, Finanzierung von Mietimmobilien und hochvolatile gewerbliche Realkredite.
Allerdings widerspricht die Mindestanforderung an die ungewichtete Eigenmittelquote – aufgrund der konstruktionsbedingt fehlenden Risikogewichtung – dem bankenaufsichtsrechtlichen Grundsatz, dass niedrige Risiken auch durch niedrige Eigenkapitalanforderungen belohnt werden sollen.