Die Spanne reicht dabei von Markenprodukten bzw. Produktpaletten global operierender börsennotierter Unternehmen bis hin zu Produkten kleinerer Familienbetriebe.
Begründet wird dies unter anderem damit, dass bei dieser Beteiligungsquote unter Berücksichtigung der üblichen Hauptversammlungspräsenzen börsennotierter deutscher Unternehmen in den meisten Fällen eine Hauptversammlungsmehrheit bestehe.
So verbessert sich die Informationslage für Aktionäre börsennotierter Gesellschaften und erleichtert ihnen die grenzüberschreitende Ausübung von Aktionärsrechten.
Sie befasste sich aber auch mit anderen Fragen, etwa der Kapitalrendite und Eigenkapitalquote börsennotierter Familienunternehmen sowie dem Einfluss der Gründerfamilien.
Die Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführer und Mitglieder des Vereins nehmen pro Jahr an bis zu 30 Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen teil, stellen dort Gegenanträge und sprechen vor den Aktionären.
Die Finanzverwaltung vertritt hierzu die Ansicht, dass bei Kursveränderungen börsennotierter Wertpapiere regelmäßig grundsätzlich nur von vorübergehenden Wertminderungen auszugehen sei.