Enthalten sind in dieser Auflistung ausschließlich börsennotierte Privatunternehmen (also Unternehmen, die sich nicht mehrheitlich im Besitz des Staates oder staatsnaher Großinvestoren befinden).
Börsennotierte Gesellschaften bieten einen Stimmrechtsvertreter an, meist einen Mitarbeiter der Gesellschaft, der nach den Weisungen der Aktionäre abstimmt.
Zur Vermeidung der Schädigung von Anlegern durch Insidergeschäfte besteht die Pflicht für börsennotierte Unternehmen, kursrelevante Informationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung bekannt zu geben.
Börsennotierte Unternehmen werden durch Wertpapierorder zum Kauf der Aktien erworben, außerbörslich auch durch die eigenen Aktien des zu erwerbenden Unternehmens.