Bei Verstössen gegen die Gesetze des Gastlandes können ausländische Staatsbürger unter Umständen ausgeschafft werden und verlieren damit ihren Aufenthaltsstatus.
In der Folge wurden 1919 in mehreren „Russenzügen“ der Sympathie mit dem Bolschewismus verdächtige jüdische Russen ausgeschafft und Maßnahmen gegen die „ostjüdische“ Einwanderung ergriffen.
Es gab immer wieder Fälle, in denen ausgebürgerte Schweizerinnen wegen Armut oder Krankheit in das häufig fremde Land ihrer Ehemänner ausgeschafft wurden.