Bei den versicherten Einzelwagnissen fallen Versicherungsprämien an, die aufwandsgleiche Kosten sind, nicht versicherte werden durch kalkulatorische Wagniskosten berücksichtigt, die Anderskosten darstellen.
Grundkosten sind eine spezielle Kostenkategorie für aufwandsgleiche Kosten, das heißt Kosten, die eine wertmäßig exakte Entsprechung im Aufwand der Finanzbuchhaltung haben.