Es handelt sich um rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel, um Medizinprodukte, die in der Apotheke oder Drogerie verkauft werden, oder Kosmetika, die im Fachhandel oder über das Internet vertrieben werden.
Die in den Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel genannten Arzneimittel sind für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben, beispielsweise Erkältungs- oder Abführmittel.
Die meisten Arzneitees sind sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel und dürfen über den Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden, einige wenige sind apothekenpflichtig.
Jährlich werden deutschlandweit 1,4 Milliarden Arzneimittel abgegeben, von denen mehr als 600 Millionen verschreibungsfrei, aber apothekenpflichtig sind.