Der Präsident wählt ihn aus einer Liste von mindestens drei Personalvorschlägen, die von einer achtköpfigen überparteilichen Kommission aus beiden Häusern des Kongresses erstellt wird.
Das Staatsoberhaupt wurde kraft seines Amtes zum Inhaber und Großmeister, außerdem sollte das achtköpfige Kapitel einen Kanzler, Sekretär und Schatzmeister ausersehen.