Geld und Inhaberpapiere können mithin gutgläubig erworben werden, selbst wenn sie dem rechtmäßigen Eigentümer gestohlen wurden, verloren gegangen oder sonst wie abhandengekommen sind.
Ihre ehemalige wirtschaftliche Bedeutung als für die Region typischer Markt-Ort, insbesondere für den Viehhandel, ist heute weitgehend abhandengekommen.
Darüber hinaus können Inhaberpapiere (und Geld) selbst dann gutgläubig erworben werden, wenn sie dem früheren Eigentümer gestohlen wurden, verloren gegangen oder abhandengekommen sind (Abs.