Wird eine Single später wiederveröffentlicht oder ist im Rahmen der Zweitverwertung Teil einer Kompilation, so zählt auch dies bei den Umsätzen anteilig mit.
Gestreamte Daten sind zwar prinzipiell besser geschützt vor einer illegalen „Zweitverwertung“ als Downloads, allerdings wurden bisher alle Kopierschutzverfahren der verbreiteten Streaming-Formate entschlüsselt oder umgangen.
Erscheinende Wortproduktionen sind zu einem großen Teil Eigenproduktionen der Plattenfirmen, aber auch viele zunächst als Hörfunksendung produzierte Lesungen oder Hörspiele erfahren auf Sprechplatten eine Zweitverwertung.
Die Zweitverwertung führt zunächst in der Musikindustrie zur Erhöhung der Tantiemen bei den beteiligten Komponisten, Textern, Musikverlagen, Plattenlabels und Künstlern, weil sie eine erneute Veröffentlichung bedeutet.