Eine Zurückverweisung erfolgt in der Regel dann, wenn noch weitere Feststellungen zur Sache notwendig ist, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen.
Seine Klage war in zwei Instanzen erfolglos, vor dem Bundesgerichtshof erreichte er jedoch eine Aufhebung des Vorurteils und Zurückverweisung zur erneuten Prüfung durch die Vorinstanz.
Eine Zurückverweisung zu einer erneuten Verhandlung und Entscheidung in einem dritten Durchgang schied aus, weil von einer erneuten Verhandlung keinerlei neue Erkenntnisse zu erwarten waren.
Eine Reihe von Organisationen verfasste entsprechende Schriftsätze, in denen eine Zurückverweisung des Falles gefordert wurde, unter ihnen das Justizministerium.
Bei dessen Verletzung in entscheidungserheblicher Weise, findet Verfahrensfortsetzung statt, oder soweit das Verfahren bereits beendet ist, Zurückverweisung an das Tatsachengericht, ZPO.