Tatsächlich gilt jedoch eine gleichberechtigte Teilhabe am Eigentum nur bei der heute unüblich gewordenen Errungenschaftsgemeinschaft, nicht aber bei der Zugewinngemeinschaft.
In bestimmten Fällen kann ein gesetzlicher Erbe auch nach Erbausschlagung das Pflichtteilsrecht geltend machen, so der überlebende Ehegatte im Falle der Zugewinngemeinschaft (Abs.
Sofern in diesem Ehevertrag ein Güterstand der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vertraglich vereinbart wird, endet damit die Zugewinngemeinschaft; ein Ausgleichsanspruch kann gefordert werden.
Errungenschaftsgemeinschaft, bei der die Ehegatten ähnlich der Zugewinngemeinschaft am Vermögenszuwachs des jeweils anderen beteiligt werden, jedoch schon während des Bestandes der Ehe.