Folgende Zollsätze wurden für Waren, die von außerhalb der preußischen Gebiete kamen oder gingen, festgelegt (nur einige als Beispiel für die Höhe des Zolles):.
Des Weiteren verhindern Ursprungsregeln, dass Produkte oberflächlich bearbeitet werden, nur um sie für die reduzierten Freihandelsabkommen- Zollsätze zu qualifizieren.