Die Länderrisikoprämie ist der Zinsaufschlag bei Krediten oder Anleihen, der sich am Markt aufgrund der zusätzlichen landesspezifischen Risiken des Landes des Schuldners ergibt.
Da die Länder keine eigenständige Geldpolitik mehr betreiben können, entfällt der Zinsaufschlag, der von Gläubigern als Kompensation für das nationale Inflations- und Abwertungsrisiko verlangt wird.