Dies ist insofern naheliegend, als die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Zahlungsinstitute, wenn auch etwas geringer, doch stark jenen von Kreditinstituten nachempfunden sind.
Zahlungsinstitute sind Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen.
Zahlungsinstitute sind alle Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne unter die Nummern 1 bis 4 zu fallen.
1 ZAG muss eine Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten beantragen, wer Zahlungsdienste gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, im Inland als Zahlungsinstitut (Abs.
Letztlich dürfen Kredite nicht aus Geldbeträgen gewährt werden, die das Zahlungsinstitut vorher zum Zwecke der Ausführung eines Zahlungsvorgangs entgegengenommen hatte.
Ihr obliegt die Aufsicht über Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen, Investmentfonds, konzessionierte Wertpapierdienstleister, Ratingagenturen und Wertpapierbörsen sowie über Kapitalmarktprospekte.