3 WEG kann in der Wohnungseigentümerversammlung über Fragen der Änderung des Verteilerschlüssels der Betriebskosten und der Verwaltungskosten mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden.
Unter dem Rechtsbegriff Einberufung versteht man auch die förmliche Einladung zu einer Generalversammlung, Hauptversammlung, Nationalversammlung, Sitzung, Wohnungseigentümerversammlung oder sonstigen Versammlung.
Eventualeinberufung heißt, dass schon bei der ursprünglichen Einladung zu einer neuen Wohnungseigentümerversammlung eingeladen wird, wenn diese nicht beschlussfähig sein sollte.
Adressat der Jahresabrechnung ist derjenige Eigentümer, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abrechnung in der Wohnungseigentümerversammlung im Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist.
Oft handelt es sich um ausschließlich die Streitenden betreffende, zivilrechtliche Auseinandersetzungen; dann kann der Hausmeister lediglich den Hauseigentümer oder die Wohnungseigentümerversammlung über den Sachverhalt informieren.
Zu den Kollegialorganen gehören insbesondere Organe, Parlamente, Vereine, Ausschüsse, Gremien, Behörden, Parteien, Hauptversammlungen oder Wohnungseigentümerversammlungen.