Allein Arbeitnehmer, die gehaltsbedingt ohnehin keine Fördermittel wie die Arbeitnehmer-Sparzulage oder die Wohnungsbauprämie erhalten, greifen auf dieses Produkt noch heute zurück.
Rechtsauskünfte und Fragen zur individuellen Auszahlung der Sparzulage und der Wohnungsbauprämie kann und darf nur das zuständige Finanzamt, das die Sparzulage festgesetzt hat, beantworten.
Angesichts der zunehmenden Tendenz zum Wohneigentum unterstützt der Staat das Bausparen durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen.