Der Gedanke, die steuersparende Wohnsitzverlegung ins Ausland als eine „unpatriotische Fahnenflucht“ mit einer Wegzugsbesteuerung zu belegen, war nicht neu.
Das Kirchenzeugnis berechtigte den Besitzer auf Reisen oder bei Wohnsitzverlegung in eine andere Gemeinden dort mehr als einmal das Abendmahl zu empfangen und dort ohne weiteres Gemeindemitglied zu werden.