Des Weiteren werden häufig Informationen zu Nachkauferfahrungen, Wiederkauf- und Weiterempfehlungsabsicht, Wechselbarrieren und Preistoleranz, Dauer der Kundenbeziehung sowie dem Beschwerdeverhalten gesammelt.
Hat sich danach der Verkäufer im Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten, so kommt der Wiederkauf mit der Willenserklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer zustande.