Da seit dem Vertragsschluss und damit auch seit Erteilung der fehlerhaften Widerrufsbelehrung viel Zeit vergangen ist, stellt sich die Frage, ob dem Widerrufsrecht des Darlehensnehmers zeitliche Grenzen gesetzt werden müssen.
Allgemeine Verbraucherkredite, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, können weiterhin zeitlich unbegrenzt widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung mit einem Fehler behaftet ist.
Der zeitliche Rahmen, in dem ein Betroffener sein Widerrufsrecht ausüben konnte, wurde durch das Verbraucherkreditgesetz auf ein Jahr beschränkt, ohne dass es auf die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ankäme.
Außerdem bedarf es eines Hinweises auf das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie dessen Einzelheiten (die so genannte Widerrufsbelehrung).
Das Widerrufsrecht verlangt vom Unternehmer die Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung für den Verbraucher, bevor es zu einem Vertragsabschluss zwischen beiden Parteien kommt.
Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung konnte die gesetzliche Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt werden, sodass betroffene Darlehensnehmer ihr Widerrufsrecht auch nach Verstreichen dieser Frist ausüben können.