Im Interbankenhandel können zwecks Refinanzierung auch Geldmarktpapiere, Wertpapierleihe, Wertpapierpensionsgeschäfte und Repogeschäfte getätigt werden.
Da sich der Pensionsnehmer verpflichtet, identische Wertpapiere am Laufzeitende zu liefern, handelt es sich hierbei um ein echtes Wertpapierpensionsgeschäft.
Im Falle von Wertpapieren geschieht das normalerweise durch eine Wertpapierleihe oder ein Wertpapierpensionsgeschäft (im Falle von Devisen analog durch einen Kredit bzw. einen Devisenswap).