Dazu gehören unter anderem das Telekommunikationsgesetz oder die Marktordnung regulierende Spezialgesetze wie Versicherungsaufsichtsgesetz, Kreditwesengesetz oder Wertpapierhandelsgesetz.
2 Wertpapierhandelsgesetz sowohl gegenüber dem jeweiligen Handelsplatz als auch gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kennzeichnungspflichten erfüllen.
Der Begriff des Finanzprodukts ist wiederum weiter gefasst als der des Finanzinstruments im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und erfasst auch Versicherungen und Kreditverträge.