Weiterhin wird im Kreditvertrag vereinbart, dass die akzeptierende Bank den Wechsel im Rahmen des Diskontkredits ankauft und dem Kreditnehmer den Wechselbetrag abzüglich Diskontzins gutschreibt.
Durch den Ankauf des Wechsels schrieb die Bank ihrem Kunden den Wechselbetrag abzüglich des Diskontsatzes gut und verschaffte so dem Kunden Liquidität.
Diesen Wechsel kann der Kunde dann bei dieser oder einer anderen Bank zur Diskontierung einreichen und erhält den Wechselbetrag (abzüglich Zinsen, den sogenannten Diskont, und Kosten) gutgeschrieben.