Die Verträge zur Warenkreditversicherung kombinieren in der Regel Finanz- und Versicherungsdienstleistungen für den Versicherungsnehmer, d. h. Forderungsinhaber.
Die bekannteste ist die Warenkreditversicherung, die eine Kreditversicherung im engeren Sinne darstellt, da der Versicherungsnehmer auch der Begünstigte im Schadensfall ist.