Darin ist vorgesehen, länderübergreifende europäische Wahllisten einzuführen, für die jede europäische Partei bzw. jede Fraktion des Europäischen Parlaments 25 Kandidaten vorschlagen kann.
Die Wahllisten mussten laut Wahlgesetz paritätisch mit Männern und Frauen besetzt sein, es gab aber viele männliche Einzelbewerber und männliche Spitzenkandidaten.