Im Bereich die Kindergärten und Primarschulen wird das Schulamt von den örtlichen Gemeindeschulräten unterstützt, die bei der Anstellung der Kindergärtnerinnen und Primarschullehrpersonen das Vorschlagsrecht haben.
Damit verschwand schon nach kurzer Zeit die Möglichkeit der Wahlen; es gab nur noch ein Vorschlagsrecht, und der Friedensrichter wurde auf zehn Jahre ernannt.