Vormundschaftsgerichte mussten über Aufenthalt und Schicksal der geisteskranken Mündel informiert werden, um vermögensrechtliche Angelegenheiten der Vormund- und Pflegschaften erledigen zu können.
Für Schenkungen aus dem Vermögen des Mündels und für den Abschluss eines Mietvertrags über mehr als vier Jahre benötigte der Vormund die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Bei der Adoption wird eine meist minderjährige Person von nicht Blutsverwandten als eigenes Kind angenommen; dieses erfolgt durch Beschluss des Vormundschaftsgerichtes.
Für die Bestellung eines Vormunds für die nun entmündigte Person war grundsätzlich das Jugendamt zuständig, das einen entsprechenden Antrag vor dem Vormundschaftsgericht stellte.
Bei Einwilligungsunfähigen ist jedoch die Kastration auch durch Einwilligung des Betreuers und Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes im Rahmen dieses Gesetzes möglich.
Verpflichtete die Frau sich ohne Zustimmung, konnte der Ehemann den Vertrag mit Ermächtigung des Vormundschaftsgerichtes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.