Kreditrisiken setzen sich zusammen aus dem Adressenausfallrisiko, Erfüllungsrisiko (Vorleistungsrisiko, Zahlungsrisiko) und dem zum Länderrisiko gehörenden Transferstopprisiko.
Während des Zeitraums zwischen Vorauszahlung und Einlösung unterliegt der Erwerber einem Vorleistungsrisiko mit der Gefahr, dass der Schuldner in Insolvenz gerät und dadurch die Gegenleistung ausfällt.
Außerdem wird das Vorleistungsrisiko gesetzlich auf das Handelsbuch begrenzt, während sich das Abwicklungsrisiko auch auf das Anlagebuch eines Instituts erstreckt.
Der Reisende geht ein Vorleistungsrisiko ein, so dass seine An- und Vorauszahlungen verloren sein können, wenn der Reiseveranstalter vor Durchführung der Reise in Insolvenz geht.
Als so genanntes Vorleistungsrisiko wird das Erfüllungsrisiko angesehen, bei dem das Gegengeschäft des anderen leistungspflichtigen Vertragspartners noch nicht erfüllt ist, aber das Institut selbst bereits vertragsgemäß geleistet hat.
Das Vorleistungsrisiko entsteht, wenn Zahlungen oder Lieferungen von Finanzinstrumenten vorgenommen wurden und die vertraglich vorgesehene Gegenleistung des Kontrahenten ausbleibt.
Die übrigen Vorleistungsrisiken lassen sich durch Liefer-, Vertragserfüllungs- oder Zahlungsbürgschaften in Form der Bankavale oder Kautionsversicherung absichern.