Auch die Krankentransportvermittlung, die bisher im System der Notfallbearbeitung eingebunden, der Theatersicherheitswachdienst sowie die Hydranten-Prüfungen wurden aus dem Aufgabenbereich der Vollzugsbeamten herausgelöst, was fühlbare Kapazitäten schaffte.
Dadurch kommt es zu einer Verzögerung der Hinrichtung, und ein Vollzugsbeamter kann in letzter Sekunde mit der Nachricht herbeieilen, der Abschiedsbrief sei gefunden worden.
Ab 1965 konnte nur noch die Ermordung eines Vollzugsbeamten, eines Gefängniswärters oder -angestellten in Ausübung seiner Tätigkeit mit dem Tod bestraft werden.