Es treten vor allem Gewöhnungs- sowie unerwünschte Konditionierungseffekte (Anlockung wegen des Nahrungsangebots) bei den Vögeln ein, durch die letztlich doch wieder erhebliche Schäden auftreten – trotz flächendeckender Vogelabwehr.
Eine echte Schadensverminderung ist durch Vogelabwehr im Weinbau (außer durch komplette Einnetzung ganzer Anbaugebiete) letztlich nicht zu erreichen, bestenfalls eine Verlagerung bzw. großflächige Verteilung der Schadensereignisse.