Niemand konnte dieser Verwilderung des deutschen Adels Einhalt gebieten; die Gerichte und Reichsbehörden waren machtlos, das Faustrecht, das Recht des Stärkeren, setzte sich allgemein durch.
Das für das Arboretum zur Verfügung gestellte Gelände war durch Überweidung und Verwilderung geschädigt und musste teilweise aufwendig rekultiviert werden.
Die Kultivierung der ursprünglich osteuropäischen Art, des Meerrettichs, hatte zur Folge, dass diese Art durch Verwilderung neue Lebensräume gefunden hat.
Südlich und östlich vom Herrenhaus liegt eine kleine, ländliche Parkanlage, deren gartenkünstlerische Gestaltung und Struktur aufgrund der starken Verwilderung nur noch sehr schwer ablesbar sind.
Nach unterschiedlichen Nutzungen, die Verwilderung und Verfall begünstigten, wurde er 2006/07 sorgfältig restrukturiert und steht seitdem unter Denkmalschutz.