Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, und wenn auch keine (wirksame) Verwarnung vorliegt (z. B. weil das Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig gezahlt wurde), dann erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid.
Ein von der Behörde angebotenes Verwarnungsgeld wird jedoch nur wirksam, wenn es akzeptiert wird, und zwar durch Zahlung innerhalb der dafür bestimmten Frist von regelmäßig einer Woche (Abs.
Danach sollen Städte unter anderem zunächst für drei Jahre Kontrolleure einsetzen, die illegales Entsorgen von Verpackungen mit Verwarnungsgeldern ahnden.
Beispielsweise beträgt das Verwarnungsgeld im Regelfall 35 €, wenn der Fahrzeugführer ein Fahrzeug im Haltverbot über eine Stunde parkt und andere Verkehrsteilnehmer behindert.
Ein Verwarnungsgeld bzw. auch Verwarngeld ist eine Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten durch eine Verwaltungsbehörde von dem Betroffenen erhoben werden kann.