Davon abzugrenzen ist die privatrechtliche Verwaltungstätigkeit (fiskalische Hilfsgeschäfte, erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand, Verwaltungsprivatrecht).
Neben diesen spezifisch kommunalwirtschaftlichen Formen besteht die Möglichkeit eine GmbH durch Gesellschaftsvertrag zu gründen (Verwaltungsprivatrecht).
2003 habilitierte er sich ebendort mit einer Arbeit zum Verwaltungsprivatrecht und erhielt die Lehrbefugnis für Staats- und Verwaltungsrecht einschließlich Europarecht, Sozialrecht und Rechtsinformatik.