Der Verwässerungsschutz garantiert den Erstaktionären bei einer Kapitalerhöhung, dass die Proportion des Anteils an der Aktiengesellschaft nicht verändert wird.
Werden neue Aktien ausgegeben, so dürfen dadurch nach deutschem Aktienrecht die Ansprüche der bestehenden Aktionäre bezüglich Gewinnbeteiligung und Mitbestimmung nicht eingeschränkt werden (Verwässerungsschutz).