Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten hingegen zählen nicht zu den Herstellkosten, sondern werden lediglich zur Ermittlung der Selbstkosten herangezogen.
Kosten für Verpackung und Versand gehören nur dann zu den Vertriebsgemeinkosten, wenn sie nicht für das verkaufte Erzeugnis einzeln feststellbar sind (Sondereinzelkosten des Vertriebs).
Die Herstellkosten sind die rechnerische Bezugsbasis für die Verwaltungsgemeinkosten und die Herstellkosten des Umsatzes für die Vertriebsgemeinkosten in der mehrstufigen Zuschlagskalkulation.