Der Rückkaufswert wird normalerweise durch explizite Vereinbarung jedes Rückkaufwertes zu jedem Kündigungstermin in der Vertragsurkunde vereinbart (Rückkaufswerttabelle, Garantiewerttabelle).
Innerhalb der Vertragsurkunde werden allerdings auch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über den Versicherungsvertrag abgedruckt, so dass nicht immer klar ist, was Vertragsbestimmung und was nur Information ist.