Grund für die vertragliche Vereinbarung vorab ist zum einen eine gegenseitige Vereinfachung, da die Vertragsanpassungen nicht jeweils von den Parteien neu vereinbart werden müssen.
Zusätzlich ist eine nachträgliche Vertragsanpassung mit geringen Kosten verbunden und kann auch von einem Vertragspartner autonom durchgesetzt werden, indem er sich zum Beispiel einen neuen Anbieter sucht.
Ex-post-Transaktionskosten sind Kosten für die Kontrolle, Durchsetzung und nachträgliche Vertragsanpassungen, die nach Vertragsabschluss und Leistungsaustausch anfallen können.