Im Rahmen der Föderalismusreform 2006 wurde die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für Beamtinnen und Beamte der Länder und Gemeinden, was das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht betrifft, auf die 16 Bundesländer verlagert.
2009 wurden zur Schaffung eines modernen und transparenten Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrechts mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz die Vorschriften über die Dienstunfähigkeit geändert.
Er vertritt die Mitglieder gegenüber der kirchlichen Administration bei Fragen des Dienstwohnungsrechtes, bei Regelungen des Arbeitsumfangs, der Visitationsordnung, Residenzpflicht, Besoldungs- und Versorgungsrechts.
Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung hatte der Bund das Besoldungs- und Versorgungsrecht für alle Beamten des Bundes, der Länder und der Kommunen umfassend geregelt.