In der Einführungsphase ist man bei zwei nicht belegten Kursen beziehungsweise mangelhaften Leistungen im Versetzungszeugnis gezwungen, die Klasse zu wiederholen.
Allerdings gilt dies nur, wenn der Notendurchschnitt 3,0 (gilt für alle, die von der Hauptschule und der Realschule kommen, für Gymnasiasten zählt das Versetzungszeugnis) nicht übersteigt (arithmetisches Mittel).
Die Schüler haben mit dem Versetzungszeugnis die Möglichkeit, auf einem umliegenden voll ausgebauten Gymnasium oder einem beruflichen Gymnasium das Abitur zu absolvieren.