Der Anklagesatz der Staatsanwaltschaft umgrenzt die Tat, die dem Angeschuldigten zur Last gelegt wird, nach Zeit und Ort ihrer Begehung und legt damit den strafprozessualen Verhandlungsgegenstand fest (StPO).
In anderen Bereichen könnte es eventuell zu einer konkurrierenden Rechtsprechung zwischen den höheren Gerichten bei im Grunde gleichen Verhandlungsgegenständen kommen.