Die neue Vergleichsgrundlage ist unadjustiert nicht geeignet, die Funktion des ehemaligen Schwerpunktzinses als Referenz für marktübliche Zinsen zu übernehmen.
In der Kunstwissenschaft, die in hohem Maße komparativ arbeitet, ist es erforderlich, als Vergleichsgrundlage bestimmte Objekte, in der Regel Kulturdenkmäler, im Wege einer Analyse in einem beschreibenden Verzeichnis zusammenzustellen.