Gerade bei kleineren Konzernen kann der Aufwand zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Berichts- und Veröffentlichungspflichten die oben beschriebenen Vorteile des Einsatzes eines konzerneigenen Erstversicherers aufwiegen.
Dazu zählen Plagiate aus Diplom- oder Magisterarbeiten, für die meist keine Veröffentlichungspflicht besteht, oder Übersetzungen aus fremdsprachigen Quellen (Übersetzungsplagiat).
Neben den bekannten Fällen gibt es auch eine unbekannte Dunkelziffer, da je nach der Rechtsgrundlage für das Verfahren gegebenenfalls keine Veröffentlichungspflicht besteht.
Mit der Privatplatzierung können auch Regulierungen (Veröffentlichungspflichten, Prospektpflicht, Anlagebeschränkungen, Finanzberichte) umgangen werden.
Optionen und Aktien sind somit nicht mehr getrennt, sondern zusammen zu behandeln, wodurch eine Veröffentlichungspflicht bereits besteht, wenn die Summe aus Aktien und Optionen eine entsprechende Grenze überschreitet.
Der dritte Fall, das Versagen der Akkreditierung, ist außerordentlich selten (weniger als ein Prozent der Verfahren), offizielle Statistiken liegen mangels Veröffentlichungspflichten derzeit noch nicht vor.
Durch das neue FRUG wurden die Veröffentlichungspflichten diesbezüglich ein wenig gelockert, so dass Kapitalerhöhungen mittlerweile bei Kapitalerhöhungen bis 10 % erst nach der Eintragung erfolgen können.
Die Inhalte der Abfrage orientieren sich im Wesentlichen an den Veröffentlichungspflichten aus der Eigenkapitalrichtlinie bzw. der Kapitaladäquanzverordnung.