Grundlage für einen solchen Titel kann beispielsweise eine Jugendamtsurkunde, eine notariell beurkundete Unterhaltsverpflichtung, ein Gerichtsurteil oder -beschluss oder ein Anwaltsvergleich mit Vollstreckbarkeitserklärung sein.
1790 erließ die Kirche, um die Besitzverhältnisse und Unterhaltsverpflichtungen klarzustellen, eine Aufforderung an die Eigentümer der Kapelle, sich zu melden.
Zur Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Unterhaltsverpflichtung wird das Jugendamt auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils als Beistand tätig.