In den Jahren 2011 und 2012 nahm er an den Verhandlungen am runden Tisch im Bundeshaus teil – zur Neuregelung der elterlichen Sorge sowie des Unterhaltsrechts.
Das Gesetz beinhaltet: Gütergemeinschaft, Hinterbliebenenrente, Recht auf Doppelname, Familienversicherung, Familienversicherung (Krankenversicherung), Unterhaltsrecht, Heiratsurlaub, Familienzusammenführung und einige weitere Rechte, allerdings kein Adoptionsrecht.
Neben dem Insolvenzrecht werden auch Fragen aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, allgemeines Zivilrecht, Unterhaltsrecht, Kreditsicherungsrecht, Sozialhilferecht, Bankrecht und Recht des Zahlungsverkehrs bearbeitet.
Dort setzte er sich für die Stärkung der Elternbeziehungen (gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern als Regelfall) und für ein neues Unterhaltsrecht ein.