Dabei stellte sich heraus, dass das Führungsverhalten nicht direkt das Unfallgeschehen beeinflusst, sondern die Sicherheitskommunikation und das Sicherheitscommitment verantwortlich ist.
Das Unfallgeschehen in der Realität und die Ergebnisse aus Pkw-Pkw-Tests zeigten, dass die alleinige Erfüllung des Selbstschutzes nicht ausreichend ist.
Nach einem Unfall kann ein Taucher, der zu dem Unfallgeschehen beigetragen hat, dadurch sowohl strafrechtlich, als auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die Ursache des Unfalls konnte nie eindeutig geklärt werden, da das Unfallgeschehen den Oberbau so stark beschädigt hatte, dass alle Spuren verwischt waren.
Das gleiche Recht haben sie […] zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.