Die Verkehrsopferhilfe wird dem Unfallfahrer aber nur ersetzen, was das Opfer nicht von einer eigenen Versicherung, dem Arbeitgeber oder Sozialversicherungsträgern bekommen kann.
Während Opfer von Verkehrsunfällen nach der Insolvenz eines Versicherers stets mit vollem Schadenersatz rechnen können, droht Unfallfahrern in vielen Fällen die persönliche Haftung und unbegrenzter Regress.