Dies kommt etwa in Frage, wenn er offensichtlich rechtswidrig ist, ein Berufen auf Unanfechtbarkeit treu- oder sittenwidrig wäre oder sich die Verwaltung durch eine bestimmte Entscheidungspraxis selbst gebunden hat.
Sofortige Vollziehung bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Vollziehung (Vollstreckung oder sonstige Umsetzung) eines Verwaltungsakts mit belastendem, feststellendem oder rechtsgestaltendem Inhalt vor dessen Unanfechtbarkeit (sog.
Der Sofortvollzug ist von der sofortigen Vollziehung, also der Vollziehung eines Verwaltungsakts vor dessen Unanfechtbarkeit zu unterscheiden, welche nach Abs.
Dem Gedanken des Vertrauensschutzes kann auch nicht entgegengehalten werden, dass der Beschwerte noch bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit ein Rechtsmittelverfahren einleiten kann.
Bis zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts ist der betroffene Bürger im Regelfall vor einer Vollziehung des Verwaltungsakts durch die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (Abs.
Hat der Beschwerte ein Rechtsmittelverfahren eingeleitet, ist die Bestandskraft natürlich erst verfestigt, wenn auch die Unanfechtbarkeit eingetreten ist.