Bei der Präsentation der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren sind Umsatzkosten alle Aufwendungen des Material- und Fertigungsbereichs, die notwendig waren, um die Absatzleistung des laufenden Geschäftsjahres zu erzielen.
Dagegen sind beim Umsatzkostenverfahren im Bruttoergebnis nur diejenigen Herstellungskosten enthalten, die aus der Produktion des laufenden Geschäftsjahres und aus dem in Vorperioden hergestellten und im Geschäftsjahr verkauften Lagerbestand stammen.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung summierten Umsätze sind nach Tätigkeitsbereichen und geographischen Märkten aufzugliedern, bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens müssen Material- und Personalaufwand gesondert angegeben werden.
3 HGB ist in der Gewinn- und Verlustrechnung weder beim Gesamtkosten- noch beim Umsatzkostenverfahren ein gesonderter Ausweis der F&E-Kosten vorgesehen.
Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen nach dem Gesamtkostenverfahren Punkt 1–5, nach dem Umsatzkostenverfahren Punkt 1, 2, 3 und 6 saldieren und als Rohergebnis ausweisen.