Diese Umlagen stellen eine pauschale Ersatzleistung dar, die den finanzstarken Gemeinden eine Belastung zumutet und finanzschwache Kommunen entsprechend entlastet.
Körperschaftlich organisierte Organisationen erheben Umlagen, die übrigen Organisationen legen eine Beitragspflicht in ihren Satzungen fest oder sind kostenlos (Organmitglieder).