Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind das Familienrecht (Umgangsrecht, Elterliche Sorge, Unterhalt), das Sozialrecht (Arbeitslosigkeit, Regelbedarf, Existenzminimum), das Steuerrecht (Steuerklassen, Ehegattensplitting, Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten) und Bildung (Kindertagesbetreuung, Ganztagsschulen, Lernmittelfreiheit).
Derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind nicht für gewöhnlich aufhält, hat, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen (z. B. Missbrauch, Misshandlung), ein zeitlich stark begrenztes Umgangsrecht bzw. eine Umgangspflicht.
Dadurch kompensiere ein Elternteil seine fehlende biologische Bindung an das Kind, und, wichtiger für den Alltag, erleichtere das Sorgerecht und Umgangsrecht.